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   OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22 Kart   

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OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22 Kart (https://dejure.org/2023,27829)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.10.2023 - 16 U 97/22 Kart (https://dejure.org/2023,27829)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - 16 U 97/22 Kart (https://dejure.org/2023,27829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    KWR-Produkte

    § 286 ZPO, § 287 Abs 1 ZPO, Art 81 EGV, § 1 GWB 1999, § 33 S 1 GWB 1999
    Richterliche Schadensschätzung bei einem Kartellschadensersatzanspruch infolge des sog. Drogerieartikel-Kartells - KWR-Produkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterliche Schadensschätzung bei einem Kartellschadensersatzanspruch infolge des sog. Drogerieartikel-Kartells; Auswirkungen der Abstimmung und des Austauschs nicht öffentlicher wettbewerbsrelevanter Informationen in Sitzungen des KWR-Arbeitskreises auf das ...

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 5 O 274/17
  • OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22 Kar
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Auch ohne eine sachverständige Schätzung liegt aufgrund der Fallumstände nach der gegenwärtigen Auffassung des Senats praktisch auf der Hand, dass am Maß der nach § 287 ZPO geforderten - nach BGH (etwa Urteil vom 13. April 2021 KZR 19/20, Lkw-Kartell II, Rn. 64 m.w.N.) deutlich überwiegenden, auf gesicherter Grundlage beruhenden - Wahrscheinlichkeit nur ein verhältnismäßig geringer und jedenfalls weit unter den klägerischen Vorstellungen liegender Schaden angenommen werden kann.

    Schon in der "Segelanweisung" im Urteil vom 13. April 2021 ( KZR 19/20 - Lkw-Kartell II, Rn. 88, vorausgehend Senat, Urteil vom 17. Februar 2020, 16 U 43/19 Kart juris) hat er dem Senat zu berücksichtigen aufgegeben, dass dem Tatrichter im Rahmen der ihm zukommenden Schätzungsbefugnis ein erheblicher methodischer Spielraum zustehe, sodass er auch eine andere als die von den Parteien gewählte Methode und andere Vergleichsdaten heranziehen könne, solange er dem vorgegebenen Ziel gerecht werde, mit einem der Sache angemessenen Aufwand der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahezukommen.

    Die Beklagten können, was ihre Haftung angeht, mit dem Einwand, die Klägerin bzw. die Zedentinnen hätten ihren Schaden über ihre Preise an ihre Kunden weitergegeben (sog. passing-on-defense) nicht durchdringen (vgl. zu den Prüfungsanforderungen eingehend BGH, Urteil vom 13. April 2021. KZR 19/20 - Lkw-Kartell II, a.a.O., Rn. 94 - 104 bei juris).

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Die Würdigung hat alle Umstände einzubeziehen, die festgestellt sind oder für die diejenige Partei, die sich auf einen ihr günstigen Umstand mit indizielle Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt beruft, Beweis angeboten hat (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, KZR 24/17 - Schienenkartell II, BGHZ 224, 281 , Rn. 36).

    Denn auch der Sachverständige wird die Frage, ob die von den Kartellanten geforderten Preise im Kartellzeitraum den hypothetischen Marktpreisen entsprachen, der sich ohne die Kartellabsprache eingestellt hätte, nur aufgrund einer sachverständigen Bewertung der gegebenen Anknüpfungstatsachen und einem darauf beruhenden Schluss von den vorliegenden Indizien auf die unter Beweis gestellte Haupttatsache beantworten können (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, a.a.O., Rn. 36f. m.w.N.).

    Der BGH hatte (s.o. eingangs zu 3 b) bereits früher ausgesprochen, dass der Tatrichter bei der Schadensbemessung nach § 287 ZPO nicht gezwungen ist, jeden angebotenen Beweis zu erheben; insbesondere dann, wenn auch ein Sachverständiger letztlich einen auf Indizien beruhenden Schluss zu ziehen habe, komme ein unmittelbarer Beweis der Haupttatsache oder ihres Gegenteils kaum in Betracht; ein Sachverständigengutachten, dass sich dem kontrafaktischen Szenario nur annähern könne, könne weder die richterliche Gesamtwürdigung ersetzen, noch könne die Vorlage eines solchen Gutachtens durch eine der Parteien diese Würdigung in der einen oder anderen Richtung präjudizieren (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, KZR 24/17 - Schienenkartell II, WuW 2020, 202 , Rn. 36, 34, 37, 48).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Daraus folgt, dass kartellzivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung - ebenso wie bei anderen schwerwiegenden Delikten - in Rechnung stellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, KZR 63/18 - Schienenkartell VI, BGHZ 229, 1 , Rn. 36 bei juris).

    Sie sind für den Eingriff in die Freiheit des Wettbewerbsprozesses und für die sich daraus ergebende Störung des Preisbildungsbildungsmechanismus - der zentralen marktwirtschaftlichen Koordinierungsfunktion, auf deren Funktionsfähigkeit redliche Vertragspartner bauen - ebenso verantwortlich wie für die daraus resultierende Schwierigkeit, den hypothetischen Marktpreis zu ermitteln, der sich ohne die Absprache eingestellt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, KZR 63/18 - Schienenkartell VI, BGHZ 229, 1 , Rn. 41 bei juris).

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Der Austausch über Zeitpunkt und teilweise Umfang geplanter Listenpreiserhöhungen - sowie auch die Informationen zum Stand der Verhandlungen in den Jahresgesprächen und hinsichtlich der Sonderforderungen, welche allerdings die Klägerin nicht betrafen - führten danach dazu, dass die Kartellbeteiligten die Ungewissheiten über ihr Marktgeschehen verringerten und ihre jeweilige Preis- und Verhandlungsstrategie den Gegebenheiten anpassten (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2022, KZR 42/20 - Schlecker , NZKart 2023, 24, Rn. 21 - 23 bei juris).

    Dass der Tatrichter im Anwendungsbereich des § 287 Abs. 1 ZPO besonders freigestellt ist, hat er auch in dem Urteil vom 29. November 2022 ( KZR 42/20 - Schlecker , Rn. 40) gleich eingangs seiner Würdigung der Beurteilung des Berufungsgerichtes in einem ebenfalls auf die Verstöße im KWR-Arbeitskreis zurückzuführenden Fall betont.

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Dabei gilt der Beweismaßstab des § 287 Abs. 1 ZPO (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018, KZR 26/17 - Schienenkartell, NZKart 2019, 101, Rn. 52 m.w.N.; std. Rspr).

    Bei der Anwendung der einzelstaatlichen Regelungen über Voraussetzungen und Durchsetzung des Anspruchs auf Schadensersatz haben die nationalen Gerichte den Effektivitätsgrundsatz zu beachten, also dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018, KZR 26/17 - Schienenkartell I, Rn. 55f. m.w.N.).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Aus diesem Grund können Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union beitragen (grundlegend EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99 - Courage, EuZW 2001, 715 Rn. 27; insbesondere zum Lkw-Kartell auch EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021, C-882/19 - Sumal SL/Mercedes Benz Trucks España SL, NJW 2021, 3583 , Rn. 35).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Aus diesem Grund können Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union beitragen (grundlegend EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99 - Courage, EuZW 2001, 715 Rn. 27; insbesondere zum Lkw-Kartell auch EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021, C-882/19 - Sumal SL/Mercedes Benz Trucks España SL, NJW 2021, 3583 , Rn. 35).
  • OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19

    LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Schon in der "Segelanweisung" im Urteil vom 13. April 2021 ( KZR 19/20 - Lkw-Kartell II, Rn. 88, vorausgehend Senat, Urteil vom 17. Februar 2020, 16 U 43/19 Kart juris) hat er dem Senat zu berücksichtigen aufgegeben, dass dem Tatrichter im Rahmen der ihm zukommenden Schätzungsbefugnis ein erheblicher methodischer Spielraum zustehe, sodass er auch eine andere als die von den Parteien gewählte Methode und andere Vergleichsdaten heranziehen könne, solange er dem vorgegebenen Ziel gerecht werde, mit einem der Sache angemessenen Aufwand der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahezukommen.
  • OLG Schleswig, 01.02.2021 - 53 Kart 21/19

    Festlegung der Erlösobergrenzen bei der Elektrizitätsnetznutzung:

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Anders gesagt, lässt sich einer (bloß technischen) Regressionsanalyse nur dann ein hinreichender Anhaltspunkt für die valide Schätzung eines kausalen Preisaufschlages abgewinnen, wenn in dem Modell auch die in dem betreffenden Feld ökonomisch relevanten "Preistreiber" zugrunde gelegt werden das ist dem Senat aus den Verfahren zur Bestimmung der Effizienzwerte im Rahmen der energiewirtschaftlichen Regulierung bekannt (vgl. dazu und für eine in diesem Sinne der Modellierung vorausgehende eingehende [in jenem Fall ingenieurwissenschaftliche] "Kostentreiberanalyse" im Gutachten von swiss economics , sumicsid und IAEW für die dritte Regulierungsperiode Strom [2019 bis 2023], Senat, Beschluss vom 1. Februar 2021, 53 Kart 21/19, juris, Rn. 56ff.).
  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22
    Diese Feststellung ist unter Heranziehung derjenigen Umstände zu treffen, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne dass Kartell wahrscheinlich entwickelt hätte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. September 2020, KZR 35/19 - Lkw-Kartell I, BGHZ 227, 84 , Rn. 56 bei juris).
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